AO/InsO: BFH vom 22.11.2017 (Az. XI R 14/16)

Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter.

BFH vom 22.11.2017 (AZ XI R 14/16): Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. (Leitsatz)

Berlin, 21.06.2018

karus Steuerberatungsgesellschaft mbH