KraftStG/InsO: BFH vom 08.09.2011 (Az. II R 54/10)
Der 2. Senat des BFH stellt in seinem Urteil vom 08.09.2011 (Az. II R 54/10) fest, dass die Freigabe eines Geschäftsbetriebs gem. § 35 Abs. 2 InsO nicht die Kfz-Steuerpflicht der Masse für ein in diesem Geschäftsbetrieb verwendetes Kfz beendet. Er begründet dies damit, dass die Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO sich nur auf den Neuerwerb und nicht auf Vermögensgegenstände beziehe, die bei Insolvenzeröffnung bereits vorhanden waren. Falls das Kfz nicht bereits ohnehin gem. § 36 InsO insolvenzfrei sei, könne demnach nur eine echte Freigabe des Kfz die Steuerpflicht der Masse beenden. In der Freigabeerklärung müsse das Kfz mit ausreichender Bestimmtheit bezeichnet sein.
Hinweis: Eine kurze Gesamtdarstellung zu dem Thema Kfz-Steuer und Insolvenz finden Sie >hier<.
Berlin, den 01.12.2011
Schwarz, Steuerberater