AO: BFH vom 21.07.2009 (Az. VII R 49/08)
Das Finanzamt wollte die Lohnsteuer-Haftungsschulden eines Geschäftsführers einer GmbH in dessen Insolvenzverfahren als sonstige Masseverbindlichkeit geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 2040/08) wies diesen Anspruch ab, der BFH (Az. VII R 49/08, Az. VII R 50/08) bestätigte nun diese Rechtsauffassung: Die Tatsache, dass das Gehalt des Geschäftsführers als Neuerwerb der Masse zustehe, führe nicht dazu, dass Schadenersatz- oder Haftungsansprüche aus dieser Tätigkeit Masseverbindlichkeiten darstellen. Der Insolvenzverwalter könne ohnehin die nichtselbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht unterbinden.
Der BFH ließ offen, ob nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO die bloße Duldung einer Tätigkeit dazu führen könne, dass derartige Haftungsansprüche zu Masseverbindlichkeiten werden.
30.10.2009 Schwarz, Steuerberater