Zwangsgeld

Leitsatz: Die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der steuerlichen Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters ist weder unverhältnismäßig noch ermessensfehlerhaft, auch wenn voraussichtlich nicht mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

Zwangsmittel zur Durchsetzung der Steuererklärungspflicht gegen Insolvenzverwalter sind unverhältnismäßig, wenn sich aus den Steuerklärungen keine steuerlichen Auswirkungen ergeben.