AO: BFH vom 15.12.2009 (Az. VII R 18/09)

Eine Umsatzsteuervergütung aus der nicht freigegebenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners steht der Insolvenzmasse zu. Eine Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen oder insolvenzfreien Steuerschulden ist gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig.

Ein vom Schuldner während des im Juli 2002 eröffneten Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners. Der BFH bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz (FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.02.2009).

Berlin, den 18.03.2010

Schwarz, Steuerberater