AO: BFH vom 15.12.2009 (Az. VII R 18/09)
Ein vom Schuldner während des im Juli 2002 eröffneten Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners. Der BFH bestätigt damit das Urteil der Vorinstanz (FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.02.2009).
Berlin, den 18.03.2010
Schwarz, Steuerberater