Aufteilung

Finanzämter gehen vermehrt dazu über, Einkommensteuerguthaben, die während des Insolvenzverfahrens entstehen, auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen aufzuteilen und - soweit auf den Pfändungsfreibetrag entfallend - mit Insolvenzverbindlichkeitten aufzurechnen.