Buchgewinn

Die Einkommensteuer, die aus dem Buchgewinn einer freihändigen Veräußerung eines mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstands resultiert, gehört im vollen Umfang zu den Masseverbindlichkeiten.

Einkommensteuer auf Buchgewinne bei der freihändigen Veräußerung von mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen führt nur zur Masseverbindlichkeit, soweit die Masse bereichert wurde.

Die Einkommensteuer auf Erträge aus der Beteiligung an Personengesellschaften führt beim insolventen Gesellschafter zu Masseverbindlichkeiten, auch wenn es sich nur um "Buchgewinne" handelt.