Rückdeckungsversicherung

Bei Pensionszusagen an Arbeitnehmer werden regelmäßig zur Sicherheit Vermögensgegenstände an den Arbeitnehmer verpfändet oder abgetreten. Nimmt der Arbeitnehmer diese Sicherheit in Anspruch, entsteht Lohnsteuer. Dabei entsteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Insolvenzmasse.