Vorsteuervergütungsanspruch

Der aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entstehende Vorsteuervergütungsanspruch kann - wenn die Voraussetzungen der §§ 130 f. InsO vorliegen - gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht mit Insolvenzforderungen aufgerechnet werden (Änderung der Rechtsprechung).