Masseanspruch

Steuererstattungen sind wie auch Steuernachforderungen gem. § 233a AO zu verzinsen. Soweit Zinsen auf Steuererstattungen den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung betreffen, handelt es sich um einen Anspruch der Masse, der nicht mit Insolvenzverbindlichkeiten aufrechenbar ist.