Vorsteuerberichtigung

Vorsteuerberichtigungsansprüche werden in der Rechtsprechung als Masseverbindlichkeiten qualifiziert. Hoffnung weckte jedoch die Zulassung einer Revision durch den BFH (Az. V R 24/11). Der BFH hat jedoch inzwischen entschieden.

Die Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG, die durch die Fortführung der Mietverträge durch den Insolvenzverwalter entsteht, ist als Masseverbindlichkeit gegen die Insolvenzmasse festzusetzen.

Berichtigungsansprüche nach § 15a Abs. 1 UStG, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.