Insolvenzverwalter

Zwangsmittel zur Durchsetzung der Steuererklärungspflicht gegen Insolvenzverwalter sind unverhältnismäßig, wenn sich aus den Steuerklärungen keine steuerlichen Auswirkungen ergeben.

Der BMF hat sich mit seinem Schreiben vom 28.07.2009 (Az. IV B 8 – S 7100/08/10003) endlich zu der Zurechnung der Umsätze eines angestellten bzw. eines an der Sozietät beteiligten Insolvenzverwalters geäußert.