Einkünfte

Eine Einkommensteuernachzahlung, die trotz Anrechnung der Lohnsteuer aus nichtselbständigen Einkünften resultiert, ist keine aus der Insolvenzmasse zu befriedigende Masseverbindlichkeit.

Beschäftigt ein Insolvenzverwalter oder ein Zwangsverwalter eine Mehrzahl von qualifizierten Mitarbeitern, führt dies nicht zwangsläufig zu gewerblichen Einkünften (Aufgabe der Vervielfältigungstheorie)

Der BMF hat sich mit seinem Schreiben vom 28.07.2009 (Az. IV B 8 – S 7100/08/10003) endlich zu der Zurechnung der Umsätze eines angestellten bzw. eines an der Sozietät beteiligten Insolvenzverwalters geäußert.