Umsatzsteuerberichtigung

Auch bei einer Eigenverwaltung ist die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gem. § 17 UStG zu korrigieren. Der Einzug dieser Forderungen führt zu Lasten der Masse zu einer erneuten Korrektur.

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 17 UStG tritt erst bei tatsächlicher Rückzahlung des Entgelts ein.