Nichterfüllung

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 17 UStG tritt erst bei tatsächlicher Rückzahlung des Entgelts ein.

Der Erstattungsanspruch aus der Umsatzsteuerberichtigung gem. § 17 UStG aufgrund der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen wird erst nach Insolvenzeröffnung begründet. Eine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist daher nicht zulässig.