Geschäftsführer

 

Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft laut BGH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG.

Haftungsschulden des Insolvenzschuldners sind keine Masseverbindlichkeiten.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Insolvenzanfechtung

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