Gewerbebetrieb

(1) Bei der Einkommensteuer, die auf Einkünfte auf eine nicht freigegebene selbständige Tätigkeit entfällt, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit i. S. § 55 InsO.
(2) Zum betrieblichen Anteil an der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Umsatzsteuer aufgrund einer freigegebenen unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt keine Masseverbindlichkeit dar, auch wenn der Insolvenzschuldner mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Massegegenstände nutzt.