Grundsteuer

Auch bei einer freihändigen, "lastenfreien" Veräußerung eines Grundstücks haftet das Grundstück weiterhin für die rückständige Grundsteuer; es entsteht insoweit kein Absonderungsrecht an dem Veräußerungserlös.

Grundsteuerfestsetzung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für den Zeitraum des Insolvenzverfahrens für ein freigegebenes Grundstück