vorläufige Insolvenzverwaltung

Auch bei einer „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwaltung kann die umsatzsteuerliche Organschaft beendet werden, wenn dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse wesentlicher Bereiche übertragen werden.

Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten (Umsatzsteuer) durch vorläufige Insolvenzverwalter mit Einzelermächtigungen