vorläufige Insolvenzverwaltung
Auch bei einer „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwaltung kann die umsatzsteuerliche Organschaft beendet werden, wenn dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse wesentlicher Bereiche übertragen werden.
Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten (Umsatzsteuer) durch vorläufige Insolvenzverwalter mit Einzelermächtigungen