Erstattungsanspruch

Ein durch Vorauszahlungen begründeter Steuererstattungsanspruch steht auch dann der Masse zu, wenn die nach Insolvenzeröffnung fälligen Vorauszahlungen durch Aufrechnung mit insolvenzrechtlich bereits vor Insolvenzeröffnung begründeten Gegenforderungen getilgt wurden.
Bei insolventen Personengesellschaften fällt die die Insolvenzmasse mindernde Kapitalertragsteuer an. In dieser Höhe entsteht ein Erstattungsanspruch gegen die Gesellschafter.