Treuhänder
Der Insolvenzverwalter kann das einkommenssteuerliche Veranlagungswahlrecht des Insolvenzschuldners zur Getrennt- oder Zusammenveranlagung ausüben.
Lohnsteuererstattungsansprüche stehen der Insolvenzmasse zu.
Bescheide sind dem Treuhänder in dessen Eigenschaft bekannt zu geben; Steuererstattungsansprüche stehen der Masse zu
Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung durch den Treuhänder/Insolvenzverwalter