Masseverbindlichkeit
Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Einkommensteuer als Masseschuld bei Beteiligung an einer Personengesellschaft
Die Einkommensteuer, die aus dem Buchgewinn einer freihändigen Veräußerung eines mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstands resultiert, gehört im vollen Umfang zu den Masseverbindlichkeiten.
Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin sind keine Masseverbindlichkeit.
Bei der Umsatzsteuer aus einer neuen unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners handelt es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit, wenn die persönliche Arbeitskraft des Insolvenzschuldners im Vordergrund steht und die Nutzung von Massegegenständen eine nur untergeordnete Rolle spielt.
Das BMF hat in seinem Schreiben Stellung zu Anwendungsfragen des § 55 Abs. 4 InsO genommen.
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe des Geschäftsbetriebs gem. § 35 Abs. 2 InsO
Vorsteuerberichtigungsansprüche werden in der Rechtsprechung als Masseverbindlichkeiten qualifiziert. Hoffnung weckte jedoch die Zulassung einer Revision durch den BFH (Az. V R 24/11). Der BFH hat jedoch inzwischen entschieden.
Einkommensteuer auf Buchgewinne bei der freihändigen Veräußerung von mit Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen führt nur zur Masseverbindlichkeit, soweit die Masse bereichert wurde.