Insolvenz

Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter.

Geschäftsführerhaftung bei Bestellung eines vorläufigen Sachwalters

Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Gem. BFH-Urteil vom 16.05.2017 (Az. VII R 25/16) ist der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin gegen die Forderungen keinen Widerspruch (§ 178 Abs. 1 InsO) erhoben hat.

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Steuerrückstände aus dem Zeitraum der vorläufigen Eigenverwaltung.

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor. (Leitsätze)

An den in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung anerkannten Zurechnungsgrundsätzen für von einem Ehegatten-Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) vorgenommene Schuldzinszahlungen ist auch im Falle der Insolvenz des einen Betriebsausgabenabzug beanspruchenden Ehegatten festzuhalten. (Leitsatz)

Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

Einkommensteuer als Masseschuld aufgrund eines Veräußerungsgewinns einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, aus welcher der Insolvenzschuldner mit Insolvenzeröffnung ausgeschieden ist

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